Aufnahme

Anmeldung an der Rezeption

Ihr erster Weg führt Sie zur Rezeption. Ihre Aufnahme in unserem Haus - sei es zu ambulanter Untersuchung und Behandlung oder zu stationärer Pflege - ist mit einigen Fragen an Sie verbunden, wofür wir Sie um Verständnis bitten. Die patientengebundene Verwaltung benötigt von Ihnen verschiedene Angaben, da diese für Leistungserstellung und Leistungsabrechnung notwendig sind. Bitte nehmen Sie Ihre E-Card und einen Lichtbildausweis zur schnelleren Abwicklung der Aufnahmeformalitäten mit. Sollten Sie diese Formalitäten wegen Ihres Gesundheitszustandes nicht selbst erledigen können, bitten wir Sie, Ihre Begleitperson damit zu beauftragen.

Akutfälle werden ohne Zeitverlust in den zuständigen Bereich gebracht.


Was benötigen Sie?

  • E-Card
  • Lichtbildausweis
  • Zuweisung Ihres überweisenden Arztes (wenn vorhanden/ausgenommen Notfälle)
  • Ärztliche Vorbefunde, CT-/MR-/Röntgenaufnahmen (wenn vorhanden)
  • Bisher eingenommene Medikamente
  • Blutgruppenausweis
  • Polizzen-Nr. einer Privatversicherung (wenn vorhanden)
  • Schlafanzug, Bademantel, Hausschuhe
  • Persönliche Hygieneartikel

Allgemeine Gebührenklasse

Als "Pflicht- oder Sozialversicherter" oder dessen Angehöriger brauchen Sie sich nicht persönlich um Krankenhauskosten kümmern, sofern Sie die richtigen Daten über Ihre Person bei der Anmeldung angegeben haben.
Die patientengebundene Verwaltung kümmert sich um die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung. Für Patienten aus dem Ausland benötigen wir für diesen Fall die Europäische Krankenversicherungskarte oder die zuständige Reiseversicherung. In vielen Fällen ist jedoch ein Kostenbeitrag vom Patienten zu entrichten. Die Restkosten werden Ihnen nach der Entlassung in Rechnung gestellt.


Begleitpersonen

Wenn Sie über Nacht bei Ihren Angehörigen bleiben, verrechnen wir Ihnen Gebühren.
Dazu sind verschiedene Tarif-Stufen vorgesehen:

  • Begleitpersonen bei Bezug einer erhöhten Familienbeihilfe: keine Gebühr
  • Begleitpersonen von Neugeborenen und Kleinkindern bis 4 Jahre: keine Gebühr
  • Begleitpersonen von Kindern zw. 4 und 11 Jahren
  • Begleitpersonen von Jugendlichen zw. 11 und 15 Jahren
  • Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten ab vollendetem 15. Lebensjahr 
  • Familienzimmer Geburtshilfe

Sonderklasse

Auf Wunsch können Sie gerne gegen vorherige schriftliche Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Sondergebühren in einem Krankenzimmer der Sonderklasse untergebracht werden.
Bringen Sie bitte Ihre Versicherungspolizze mit. Die Verwaltung übernimmt mit Ihrer Versicherung die Verrechnung der Sonderklasse auf direktem Weg.
Haben Sie keine Zusatzversicherung, müssen wir Sie um eine entsprechende Anzahlung bitten.